Zum Inhalt springen

Dort leben Menschen – sind die egal?

Dort leben Menschen – sind die egal?

Rund um Blieskastel sollen neue Windkraftanlagen entstehen – so der Plan, und bei genauer Betrachtung der Unterlagen wird sichtbar, dass der Kettersbergerhof, obwohl dort Wohnhäuser stehen und Menschen leben, im Flächennutzungsplan der Stadt Blieskastel keine angemessene Beachtung findet.

Wer den Ort auf rheinland-pfälzischer Seite aufsucht, erkennt ohne weiteres, dass es sich nicht um eine zufällige Streulage im Außenbereich handelt, sondern um einen gewachsenen Lebensraum mit Bestand, der über Generationen entstanden ist und bis heute fortbesteht. Seit über 250 Jahren wird dort gelebt, gebaut und geblieben, und nichts an diesem Ort ist vorübergehend, nichts ist austauschbar, nichts ist disponibel. Die Planungen jedoch sehen vor, Windenergieanlagen in etwa 500 Metern Entfernung zu diesem einstigen Waldhof zu errichten, eine Distanz, die auf dem Papier besteht, vor Ort jedoch für die Bewohner des heutigen Weilers unerträgliche Nähe ist. Eine Nähe, die nicht gemessen, sondern erlebt wird, Tag für Tag, Nacht für Nacht.

Während darüber gesprochen wird, während Unterlagen entstehen und Verfahren ihren Gang nehmen, bleibt den Menschen vor Ort keine Handlungsoption, denn sie können weder Einfluss nehmen noch ausweichen, sondern sind an den Ort gebunden, an dem sie leben. Und genau dort trifft sie die volle Wirkung einer Entscheidung, die an anderer Stelle getroffen wird, ohne dass sie sich ihr entziehen könnten. Bei weiterer Betrachtung tritt ein zweiter Maßstab hervor, denn für die Einwohner der Stadt Blieskastel werden Abstände von 1.000 Metern als notwendig angesehen und entsprechend öffentlich und politisch wirksam vertreten.

„… ebenso auf 1000 Meter Abstand zu Siedlungen und Häusern.“ (Die Rheinpfalz, „Grüne und SPD möchten mehr Flächen für Windräder ausweisen“, 03.12.2020 – https://www.rheinpfalz.de/lokal/saarland_artikel%2C-gr%C3%BCne-und-spd-m%C3%B6chten-mehr-fl%C3%A4chen-f%C3%BCr-windr%C3%A4der-ausweisen-_arid%2C5141184.html)

Gleichzeitig wird aus dem politischen Raum hervorgehoben, dass die Planung bewusst restriktiv angelegt ist und darauf abzielt, „nur so viel Fläche auszuweisen, wie gesetzlich unbedingt erforderlich ist“, was nichts anderes bedeutet, als dass Belastungen gesteuert und begrenzt werden sollen – dort, wo man sie selbst tragen müsste. Am Kettersbergerhof sind etwa 500 Meter vorgesehen.

Diese Differenz ergibt sich nicht aus den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort, sondern aus der Zuständigkeit im Rathaus Blieskastel, und genau daraus folgt, dass für diesen Wohnstandort geringere Rücksicht gilt, weil er außerhalb des eigenen Gemeindegebiets liegt. Damit bleibt es nicht bei einer unterschiedlichen Behandlung von Flächen, sondern es werden die 6 Familien, die dort leben, benachteiligt, denn für sie gelten geringere Maßstäbe als für andere, und das geschieht bewusst. Dabei ist der Kettersbergerhof nicht nur tatsächlich bewohnt, sondern durch eine vom Stadtrat der Stadt Zweibrücken beschlossene Außenbereichssatzung („WA 16 – Kettersbergerhof“) planungsrechtlich erfasst, die ausdrücklich festlegt, dass es sich um einen bestehenden Wohnstandort handelt und nicht um eine zufällige Streulage, sondern um einen rechtlich anerkannten Ort des Wohnens, dessen Charakter behördlich festgestellt ist und der gerade nicht zur Disposition steht.

Ein Blick über den konkreten Fall hinaus zeigt, dass diese Konstellation nicht isoliert ist, denn in Nordrhein-Westfalen hat sich das Oberverwaltungsgericht im Jahr 2023 mit Wohngebäuden im Geltungsbereich von Außenbereichssatzungen befasst und dabei Entfernungen von 572, 786, 863 und 880 Metern geprüft, ohne diese als ausreichend zu behandeln, sondern unter der ausdrücklichen Fragestellung, ob die Belastung für die dort lebenden Menschen noch zumutbar ist, was zeigt, dass selbst größere Abstände nicht automatisch als ausreichend gelten.

Auch in Rheinland-Pfalz ist diese Grenze beschrieben, da in den landesweiten Hinweisen zur Zulässigkeit von Windenergieanlagen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass eine optisch bedrängende Wirkung gegenüber bewohnten Grundstücken im Außenbereich im Einzelfall mit dem Gebot der Rücksichtnahme unvereinbar sein kann, was nichts anderes bedeutet, als dass auch dort, wo Menschen im Außenbereich leben, eine Grenze existiert.

Diese Maßstäbe sind bekannt. Abseits der formaljuristischen Zulässigkeit des Verfahrens bleibt die menschliche Dimension in Blieskastel völlig unberührt, obwohl sich die Auswirkungen ausschließlich im Leben der Betroffenen entfalten, sodass klimapolitische Zielsetzungen im Bliesgau umgesetzt werden, ohne dass die konkreten Lebensverhältnisse der Menschen vor Ort erkennbar in die Entscheidung einfließen. Und genau darin liegt der Bruch. Denn hier wird nicht mehr gefragt, was eine Entscheidung für Menschen bedeutet, sondern ob sie getroffen werden kann. Damit verschiebt sich der Maßstab und mit ihm die Verantwortung. Am Ende bleibt nicht der Plan, nicht das Verfahren, nicht die Begründung, sondern der Ort selbst, mit den Menschen, die dort leben, die bleiben, die nicht ausweichen können und die mit den Folgen dieser Entscheidung leben müssen.

Damit richten sich Fragen nicht mehr ins Allgemeine, sondern an diejenigen, die diese Planung verantworten, die sie vorantreiben, die sie beschließen und umsetzen, an die Verantwortlichen im Rathaus der Stadt Blieskastel, an diejenigen, die diese Entscheidung treffen. Ob ihnen bewusst ist, was sie damit auslösen. Ob ihnen bewusst ist, was es bedeutet, an diesem Ort zu leben und dieser Entscheidung ausgeliefert zu sein. Und ob sie bereit sind, diese Entscheidung auch dann zu tragen, wenn sie die Konsequenzen selbst betreffen würden. Oder ob sie hinnehmen, dass für die 6 Familien, die dort leben, geringere Maßstäbe gelten.

Und am Ende die Frage:

Sind Ihnen diese Menschen egal?