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Redaktionelle Klarstellung 19.05.2026 – Blieskastel

Redaktionelle Klarstellung zur Beteiligung der Stadt Zweibrücken gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Im Zusammenhang mit dem auf „Blieskastel: Flächennutzungsplan, Abwägung und Entscheidung im Bau- und Umweltausschuss – Ein Appell“ (Artikel auf Windexzess.de) wurde wiederholt die Frage thematisiert, ob die Stadt Zweibrücken im Rahmen der interkommunalen Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB formell frühzeitig beteiligt wurde.

Die damalige Rekonstruktion beruhte auf einer dokumentierten chronologischen Spannungslage zwischen verschiedenen behördlichen Angaben, bekannten Zeitpunkten sowie dem Fehlen eines belastbaren technischen Zustellnachweises. Insbesondere standen Mitteilungen aus Zweibrücken im Raum, wonach dort zunächst keine Informationen zum Verfahren vorgelegen hätten, während gleichzeitig bereits eine Beteiligung behauptet wurde.

Inzwischen liegt jedoch ein belastbarer Nachweis dafür vor, dass die betreffende .eml-Datei am 15.07.2025 über behördliche Kommunikationskanäle zugestellt wurde.

Vor diesem Hintergrund kann der zuvor bestehende publizistische Verdacht, die Stadt Zweibrücken sei möglicherweise nicht formell frühzeitig beteiligt worden, in dieser Form nicht aufrechterhalten werden.

Die damalige Berichterstattung beruhte auf der zu diesem Zeitpunkt dokumentierten Erkenntnislage sowie dem Fehlen eines nachweisbaren Zustellbelegs. Mit dem nunmehr vorliegenden technischen Nachweis verändert sich dieser Teilbefund wesentlich.

Von dieser Klarstellung unberührt bleiben andere im Zusammenhang mit dem Verfahren behandelte Fragen, insbesondere hinsichtlich planerischer Vorfestlegung, Abwägung, Bürgerbeteiligung, Schutzmaßstäben sowie der inhaltlichen Behandlung eingegangener Einwendungen.

Rekonstruktive journalistische Arbeit ist nicht an die Verteidigung früherer Verdachtsmomente gebunden, sondern ausschließlich an die fortlaufende Belastbarkeit dokumentierter Tatsachen.