Zum Inhalt springen

Windenergieflächen entstehen

Windenergieflächen entstehen

eine chronologische Betrachtung am Beispiel Bliesgau

Die nachfolgende Chronologie soll am Beispiel des Bliesgaus aufzeigen, in welcher Weise bauplanungsrechtliche Steuerungsinstrumente, förmliche Beteiligungsverfahren und die planerische Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB Entscheidungen zugunsten von Windenergievorhaben ermöglichen können, obwohl innerhalb von Teilen der betroffenen Bevölkerung ein erheblicher Widerstand wahrgenommen wird. Untersucht wird dabei insbesondere, ob institutionelle Vernetzung, fachplanerische Expertise und informationsbezogene Asymmetrien zu einem strukturellen Übergewicht der projekttragenden Akteure führen können.

In diesem Zusammenhang ist auch die wissenschaftliche Begleitforschung zur Energiewende im Saarland zu berücksichtigen. So wurden bereits zu Beginn der 2010er Jahre im Rahmen einer Promotion (Dr. Silke Rühmland) empirische Untersuchungen im Biosphärenreservat Bliesgau durchgeführt, in denen soziale Akzeptanzfaktoren von Wind- und Photovoltaikanlagen analysiert wurden. Diese Arbeiten standen im institutionellen Umfeld des Instituts für ZukunftsEnergie- und Stoffstromsysteme (IZES) mit Sitz in Saarbrücken, das als anwendungsorientierte Forschungseinrichtung kommunale Energieprojekte, Beteiligungsformate und Kommunikationsstrategien begleitet. Hierdurch können projektunterstützende Akteure auf wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zu Wahrnehmungs-, Beteiligungs- und Akzeptanzmechanismen zurückgreifen, während betroffene Bürger regelmäßig weder über vergleichbare Informationszugänge noch über gleichwertige fachliche Ressourcen verfügen. Daraus kann sich ein strukturelles Ungleichgewicht im Planungs- und Beteiligungsprozess ergeben, dessen Auswirkungen die Chronologie sichtbar machen soll.

Ziel der Chronologie ist es, Transparenz über Entscheidungsabläufe, Akteursstrukturen und Planungsmechanismen zu schaffen und insbesondere denjenigen Bürgern Orientierung zu geben, die in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld entsprechende Entwicklungen wahrnehmen. Für viele von ihnen stellt die Planung solcher Vorhaben nicht lediglich ein abstraktes Verwaltungsverfahren dar, sondern eine konkrete Bedrohung ihres Lebensraums, ihrer Umgebung und ihrer persönlichen Zukunftsperspektive. Zugleich zeigt sich, dass reale Einflussmöglichkeiten für Betroffene regelmäßig erst in einem fortgeschrittenen Stadium der Verfahren sichtbar werden – etwa im Rahmen der Teilfortschreibung von Flächennutzungsplänen, der Erstellung von Umweltberichten oder von Umweltverträglichkeitsstudien – zu einem Zeitpunkt also, in dem grundlegende Weichenstellungen bereits erfolgt sind. Die Chronologie soll daher nicht Handlungsspielräume suggerieren, sondern nachvollziehbar machen, wie Entscheidungsprozesse tatsächlich verlaufen.

1. Formale Transparenz und faktische Wahrnehmung

Windenergieflächen werden in Deutschland nicht informell vergeben, sondern im Rahmen gesetzlich geregelter Verfahren der Raumordnung und Bauleitplanung festgelegt. Beschlüsse, Offenlagen und Beteiligungsschritte werden veröffentlicht, Stellungnahmen sind möglich, und Entscheidungen müssen begründet werden. Auch in Blieskastel wurden die maßgeblichen Schritte zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Windenergie öffentlich bekannt gemacht. Das Planungsrecht sieht damit eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor, verpflichtet die Verwaltung jedoch nicht, Entscheidungen von deren Zustimmung abhängig zu machen. In diesem Sinne wird niemand formal übergangen.


Dennoch entsteht vielerorts – auch im Bliesgau – der Eindruck, dass Entscheidungen bereits vorbereitet sind, bevor ein Großteil der Bevölkerung überhaupt wahrnimmt, dass ein Verfahren läuft. Diese Diskrepanz zwischen formaler Transparenz und faktischer Wahrnehmung ist der Kern vieler Konflikte rund um Windenergieprojekte. In der Wirklichkeit erfahren viele Menschen von Planungen oft erst dann, wenn Karten ausliegen, Gutachten erstellt sind oder Standorte bereits konkret benannt werden. Zu diesem Zeitpunkt ist vieles, was den späteren Verlauf bestimmt, längst vorbereitet worden. Beteiligung ist dann zwar noch möglich, aber nicht mehr in dem Maße, wie es sich viele wünschen würden. So entsteht das Gefühl, dass Entscheidungen nicht gemeinsam getroffen werden, sondern bereits gefallen sind, bevor man selbst überhaupt wahrgenommen hat, dass ein Verfahren begonnen hat.


2. Informationsasymmetrie im Planungsprozess

Ein zentraler, häufig unterschätzter Aspekt kommunaler Windenergieplanung ist die strukturelle Informationsasymmetrie zwischen institutionell eingebundenen Akteuren und der breiten Bevölkerung. Sie ist ein wesentlicher Grund dafür, dass betroffene Bürger häufig erst spät auf entsprechende Planungen reagieren. Der durchschnittliche Bürger steht im Alltag in einem Spannungsfeld aus Beruf, familiären Verpflichtungen und persönlichen Lebensaufgaben. Kommunale Bekanntmachungen erscheinen im Amtsblatt, auf Internetseiten oder in Sitzungsunterlagen, die zwar rechtlich zugänglich, jedoch kommunikativ wenig sichtbar sind. Wer nicht gezielt danach sucht, nimmt sie häufig nicht wahr. Gerade bei technisch und rechtlich komplexen Themen wie Windenergieplanung fehlt vielen Menschen die Sensibilität, solche Veröffentlichungen als potenziell folgenreich für ihr Lebensumfeld zu erkennen. Diese Situation führt zu einem strukturellen Wissensdefizit. Während organisierte Akteure Planungsverfahren kontinuierlich beobachten, Daten auswerten und politische Signale früh interpretieren, reagiert ein Großteil der Bevölkerung erst, wenn konkrete Auswirkungen sichtbar werden – etwa durch ausgelegte Pläne, Medienberichte oder beginnende Bauarbeiten. Zu diesem Zeitpunkt sind wesentliche Weichen häufig bereits gestellt, auch wenn das Verfahren formal noch offen ist.

Diese zeitliche Differenz verschafft spezialisierten Akteuren einen faktischen Vorteil. Sie können Flächen sichern, Argumentationslinien entwickeln und politische Unterstützung mobilisieren, während der durchschnittliche Bürger noch gar nicht erkannt hat, dass ein relevanter Prozess begonnen hat. Es handelt sich hierbei weniger um eine bewusste Benachteiligung als um eine strukturelle Folge moderner Verwaltungsverfahren, die hohe Aufmerksamkeit und Fachkenntnis voraussetzen.
Für Bürgerenergiegenossenschaften kann diese Situation durchaus vorteilhaft sein. Ihr organisatorischer Fokus, ihre Netzwerke und ihre thematische Spezialisierung ermöglichen es ihnen, Planungsprozesse frühzeitig zu erkennen und zu nutzen. Die breite Bevölkerung hingegen wird häufig erst dann aktiv, wenn Handlungsspielräume bereits enger geworden sind. Das erklärt, warum Windenergieplanungen vielerorts nicht nur als politischer Konflikt, sondern auch als Informationskonflikt wahrgenommen werden.
Die zentrale Herausforderung besteht daher weniger in der formalen Transparenz der Verfahren, sondern in ihrer gesellschaftlichen Zugänglichkeit. Transparenz allein genügt nicht, wenn sie nicht von Wahrnehmbarkeit begleitet wird.


3. Bürgerenergiegenossenschaft als Akteur – die Rolle der BEG Bliesgau eG

Die BürgerEnergiegenossenschaft Bliesgau eG wurde 2013 gegründet und positionierte sich früh öffentlich zugunsten der Windenergie im Biosphärenraum. Bereits in der Gründungsphase wurde Windkraft als zentraler Tätigkeitsbereich genannt, verbunden mit dem Ziel regionaler Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung. In den Folgejahren entwickelte sich die Genossenschaft vom Unterstützer energiepolitischer Ziele zum potenziellen Projektakteur. Dies zeigte sich insbesondere im Antrag auf Errichtung von Windenergieanlagen im Raum Böckweiler, dessen Ablehnung im Jahr 2019 öffentlich diskutiert wurde. Umweltverbände und politische Akteure nahmen hierzu Stellung, wodurch die Genossenschaft sichtbar Teil des regionalen Energiediskurses wurde. Auch in späteren Stellungnahmen unterstützte die BEG den Ausbau der Windenergie in Blieskastel und argumentierte mit Klimaschutz, Energieunabhängigkeit und wirtschaftlicher Teilhabe.

Auf Grundlage der öffentlich dokumentierten Aktivitäten lässt sich die Entwicklung der Genossenschaft im regionalen Energiediskurs in drei Phasen beschreiben:

  1. Politisch-ideelle Phase: Unterstützung der Energiewende und kommunaler Planungen.

  2. Projektphase: Auftreten als Antragsteller oder Projektpartner bei konkreten Vorhaben.

  3. Diskursive Phase: Beteiligung an der öffentlichen Debatte über Energiepolitik und Naturschutz.

Diese Einordnung beschreibt keine interne Strategie der Genossenschaft, sondern ergibt sich aus der chronologischen Betrachtung öffentlich dokumentierter Aktivitäten und Stellungnahmen.


4. Abgleich mit den Veröffentlichungen der Stadt Blieskastel

Die Stadt Blieskastel hat die formellen Schritte der Windflächenplanung öffentlich dokumentiert, insbesondere:
• Beschluss zur Teiländerung des Flächennutzungsplans Windenergie (2025)
• Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Offenlage (2026)

Diese Veröffentlichungen bilden die verfahrensrechtliche Grundlage der Planung.
Auffällig ist jedoch, dass öffentliche Stellungnahmen der BEG häufig in Phasen politischer Diskussion auftreten, während sie in konkreten Verfahrensschritten weniger sichtbar sind. Dies kann darauf hindeuten, dass Bürgerenergieakteure ihre Kommunikation stärker auf grundsätzliche energiepolitische Argumente ausrichten, während formelle Verfahren selbst eher administrativ geprägt bleiben.


5. Personelle Kontinuitäten – die Rolle von Joachim Götz

Eine besondere Bedeutung für die Entwicklung der Bürgerenergie im Bliesgau kommt der Person Joachim Götz zu. Er war über viele Jahre Vorsitzender des BUND Saarland und prägte den regionalen Umwelt- und Naturschutzdiskurs über einen langen Zeitraum hinweg. Später übernahm er Funktionen innerhalb der BürgerEnergiegenossenschaft Bliesgau. Diese personelle Kontinuität verdeutlicht, dass Bürgerenergieprojekte in der Region nicht isoliert entstanden sind, sondern in einem Umfeld bereits bestehender umwelt- und energiepolitischer Netzwerke diskutiert und entwickelt wurden. Zugleich zeigt sich daran, dass ökologische Zielsetzungen, kommunale Energiepolitik und wirtschaftliche Beteiligungsmodelle im Bliesgau über längere Zeiträume miteinander verbunden waren. Die Darstellung dieser personellen Überschneidung dient ausschließlich der Beschreibung des regionalen Kontextes der Energiedebatte und lässt keine Aussage über Motive oder Entscheidungsprozesse einzelner Akteure zu.


6. Gesamtbewertung

Die Entwicklung der Windenergie im Bliesgau ist weder allein politisch noch allein wirtschaftlich erklärbar. Sie ist das Ergebnis eines Zusammenspiels von:

• kommunaler Planungshoheit,
• energiepolitischer Zielsetzung,
• Bürgerenergieengagement,
• und struktureller Informationsasymmetrie.

Gerade letzterer Punkt erklärt, warum viele Bürger das Gefühl haben, Planungen würden früh festgelegt, obwohl sie formal offen sind. Die Verfahren sind transparent – aber nicht automatisch für alle gleichermaßen sichtbar.
Die Herausforderung zukünftiger Energiepolitik liegt daher nicht nur in rechtssicheren Verfahren, sondern auch in frühzeitiger, verständlicher Kommunikation. Nur wenn Bürger erkennen können, wann Entscheidungen vorbereitet werden und welche Folgen sie haben, lässt sich das Vertrauen in kommunale Planungsprozesse langfristig sichern.


CHRONOLOGIE

BürgerEnergiegenossenschaft Bliesgau eG im Abgleich mit kommunalen Planungsverfahren

 

1. Politischer und planerischer Vorlauf (2011–2012)

Zeitraum Aktivitäten / Kontext BEG Kommunale / politische Planung
2011–2012 Noch keine BEG-Aktivität; bundesweiter Boom von Bürgerenergieprojekten Landesweite Öffnung für Windenergieflächen; Kommunen beginnen mit strategischen Vorüberlegungen

Bedeutung:
Die strukturelle Grundlage für spätere Projekte entsteht politisch vor der Gründung regionaler Bürgerenergieakteure.

2. Gründung und frühe Positionierung der BEG (2013)

Datum / Zeitraum Aktivitäten BEG Kommunale Planung
22.02.2013 Gründung der BürgerEnergiegenossenschaft Bliesgau eG¹ Kommunen prüfen Windpotenziale und Vorrangflächen
2013 Presseartikel nennt Windenergie als erstes Tätigkeitsfeld; Sprecher: Joachim Götz² Kommunale Diskussionen über Windflächen nehmen Fahrt auf
Aug. 2013 Pressebeitrag der BEG unterstützt Windenergienutzung im Biosphärenraum³ Regionale Debatten über Vorranggebiete laufen

Bedeutung:
Die BEG positioniert sich unmittelbar nach ihrer Gründung öffentlich zugunsten der Windenergie – parallel zu laufenden planerischen Diskussionen.


3. Konsolidierungsphase und erste regionale Umsetzung (2014–2016)

Zeitraum Aktivitäten BEG Kommunale Planung
2014–2016 Öffentliche BEG-Kommunikation weniger projektbezogen dokumentiert Erste Anlagenprojekte im Saarpfalz-Raum werden umgesetzt

Bedeutung:
Die Windenergie wird Realität im Raum; die BEG bleibt in ihrer öffentlich dokumentierten Ausrichtung auf dieses Feld bezogen.

4. Übergang zur Projektakteursrolle – Böckweiler (2017–2019)

Datum Aktivitäten BEG Kommunale / behördliche Planung
2017–2018 Antrag der BEG auf Windenergieanlagen im Raum Böckweiler⁴ Genehmigungsverfahren läuft
16.09.2019 Ablehnung des Vorhabens durch Behörde⁴ Verfahren endet
2019 BUND Saar bedauert Ablehnung öffentlich⁵ Politische Reaktionen folgen⁶

Bedeutung:
Die BEG tritt nun nicht mehr nur als Unterstützer, sondern als konkreter Projektträger auf.


5. Diskursive Phase – öffentliche Energiepolitik (2020–2022)

Datum Aktivitäten BEG Kommunale Planung
2021 Stellungnahme der BEG unterstützt weiteren Ausbau der Windenergie in Blieskastel⁷ Kommunen prüfen erneut Flächenoptionen

Bedeutung:
Die BEG setzt ihre öffentlich erkennbare Linie fort und wirkt kommunikativ im regionalen Energiediskurs.

6. Neuer Planungszyklus Blieskastel – Teil-FNP Windenergie (2025–2026)

Datum Aktivitäten BEG Kommunale Planung
Juli 2025 Die BEG Bliesgau eG reicht im Rahmen der Offenlage eine ausführliche Stellungnahme bei der Stadt Blieskastel ein. Darin weist sie die vorgesehene Neuausweisung der Windvorranggebiete nördlich Böckweiler zurück und kritisiert insbesondere die Abkehr von den im Jahr 2014 ausgewiesenen Flächen. Nach Auffassung der Genossenschaft seien die damaligen Vorranggebiete „Hochwald“ sowie „großer Wald“ östlich von Altheim deutlich besser für die Windenergienutzung geeignet. Die Stellungnahme beanstandet zudem eine Veränderung der planerischen Kriterien – insbesondere der Anforderungen an die Windhöffigkeit – und stellt die Frage nach der sachlichen Konsistenz des Verfahrens. Weiter wird gefordert, die bisherigen Vorranggebiete zu erhalten bzw. im Bereich „großer Wald“ zu erweitern und entsprechende Alternativflächen weiterhin planerisch zu berücksichtigen. Verfahren der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans Windenergie läuft
26.06.2025 Stadtrat beschließt Teiländerung des Flächennutzungsplans Windenergie⁸
22.01.2026 Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Offenlage⁹

Bedeutung:
Die Stadt dokumentiert die Verfahrensschritte transparent. Zugleich ist festzuhalten, dass sich die BEG Bliesgau eG im Offenlageverfahren des Jahres 2025 mit einer ausführlichen Stellungnahme inhaltlich zu den vorgesehenen Flächenfestlegungen äußerte und dabei sowohl die Auswahl der neuen Vorranggebiete als auch die zugrunde gelegten planerischen Kriterien kritisch bewertete.


7. Personelle Kontinuität – Joachim Götz

Zeitraum Rolle
1991–2009 Vorsitzender des BUND Saarland¹⁰
ab 2013 Vorstandsmitglied / Sprecher der BEG Bliesgau¹¹

Bedeutung:
Die personelle Verbindung zwischen Umweltverband und Bürgerenergie zeigt eine langfristige Kontinuität des regionalen Energiediskurses.

8. Gesamtinterpretation der Chronologie

Aus der parallelen Betrachtung ergeben sich mehrere belastbare Feststellungen:

  1. Die BEG setzte bereits im Gründungsjahr 2013 einen klaren Schwerpunkt auf Windenergie.

  2. Ihre öffentlichen Positionen treten häufig in Phasen politischer Diskussion auf.

  3. Spätestens ab 2017 wird sie selbst Projektakteur.

  4. Kommunale Planungsschritte laufen parallel dazu formal dokumentiert weiter.

  5. Die öffentlich dokumentierten Positionen der BEG zeigen über einen Zeitraum von mehr als einem Jahrzehnt eine weitgehend gleichbleibende Unterstützung des Ausbaus der Windenergie.

  6. Im Offenlageverfahren des Jahres 2025 brachte die BEG ihre Position zusätzlich durch eine ausführliche Stellungnahme zur Flächenauswahl und zu den planerischen Kriterien in das Verfahren ein.

Diese Chronologie zeigt somit nicht nur einzelne Ereignisse, sondern eine langfristige, strukturierte Entwicklung regionaler Bürgerenergiepolitik. Bemerkenswert ist, dass über die Jahre hinweg kaum öffentlich sichtbare Initiativen zur Ausweitung der Mitgliederbasis dokumentiert sind. Obwohl das genossenschaftliche Modell grundsätzlich auf Beteiligung angelegt ist, blieb eine kontinuierliche Mitgliederwerbung öffentlich jedenfalls nur eingeschränkt erkennbar. Ob dies auf fehlende Projektanlässe, organisatorische Erwägungen oder andere Gründe zurückzuführen ist, lässt sich von außen nicht abschließend beurteilen. Die Beobachtung legt jedoch nahe, dass die Ausweitung der Mitgliederbasis jedenfalls nicht erkennbar im Mittelpunkt der öffentlich dokumentierten Entwicklung stand.


Schlussbetrachtung

Die Erfahrung aus zahlreichen Planungs- und Genehmigungsverfahren zeigt, dass Bürgereinwände allein in der Regel nicht ausreichen, um die Errichtung von Windenergieanlagen zu verhindern. Ihre Wirksamkeit hängt weniger von ihrer Anzahl als von ihrer rechtlichen Substanz ab. Projekte werden regelmäßig nur dann gestoppt oder grundlegend verändert, wenn nachvollziehbare Abwägungsdefizite, fehlerhafte Gutachten, unzureichend geprüfte Alternativen oder rechtlich relevante Belange – etwa im Artenschutz oder Immissionsschutz – aufgezeigt werden können. Fehlen solche Ansatzpunkte, führen Einwendungen meist lediglich zu Anpassungen, Ergänzungen oder Verzögerungen, nicht jedoch zur Aufgabe des Vorhabens. Gerade deshalb kommt der frühzeitigen Information und Koordination betroffener Bürger besondere Bedeutung zu. Wer Entwicklungen in seinem Umfeld aufmerksam verfolgt, sich rechtzeitig mit anderen Betroffenen austauscht und Bedenken sachlich sowie rechtlich fundiert bereits in einem frühen Verfahrensstadium vorträgt, kann dazu beitragen, dass relevante Gesichtspunkte überhaupt in die planerische Abwägung einfließen und nicht erst zu einem Zeitpunkt vorgebracht werden, in dem wesentliche Entscheidungen bereits gefallen sind. In diesem Sinne versteht sich die vorliegende Chronologie nicht nur als Dokumentation vergangener Abläufe, sondern auch als Beitrag zur Einordnung künftiger Entwicklungen.

Eine bundesweit einheitliche Statistik über die konkrete Erfolgsquote von Bürgereinwendungen gegen Windenergievorhaben existiert nicht. Aus dem Verhältnis zwischen der Zahl realisierter Windenergieanlagen in Deutschland, den bekannten Genehmigungs- und Klagezahlen sowie den öffentlich dokumentierten Planungsverfahren lässt sich jedoch ein naheliegender Schluss ziehen: Die vollständige Abwendung eines Windenergieprojekts durch Einwendungen oder gerichtliche Verfahren stellt nach praktischer Erfahrung die Ausnahme dar. Einwendungen führen deutlich häufiger zu Anpassungen, Ergänzungen von Gutachten oder Verzögerungen im Verfahren, ohne das Vorhaben insgesamt zu stoppen. Daraus folgt, dass die Wirksamkeit von Bürgerbeteiligung weniger von ihrer quantitativen Stärke als von ihrer rechtlichen Substanz abhängt. Frühzeitige Information, koordinierte Stellungnahmen und fachlich begründete Einwendungen können die planerische Abwägung beeinflussen; eine Abwendung setzt in der Regel nachweisbare Rechtsfehler voraus.

Die Empfehlung

Die Chronologie legt eine klare Konsequenz nahe: Einfluss entsteht nicht durch späten Protest, sondern durch frühes Informieren und Nachfragen. Bürger können parallele Entwicklungen in ihrem Umfeld aktiv beobachten, kommunale Beschlüsse verfolgen und bei zuständigen Behörden erfragen, ob Planungen für Windenergieanlagen vorbereitet werden oder Flächen geprüft werden. Hierzu bestehen rechtliche Möglichkeiten. Auf Landes- und kommunaler Ebene eröffnet das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) den Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen. Bei umweltrelevanten Vorhaben wie Windenergieanlagen besteht zusätzlich ein Anspruch auf Einsicht in Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG). Gegenüber Bundesbehörden gilt zudem das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG).

Wer diese Rechte nutzt und sich frühzeitig mit anderen Betroffenen austauscht, kann Planungsstände erkennen, bevor Entscheidungen sichtbar werden – und erhöht damit die Chance, dass eigene Bedenken überhaupt noch in die Abwägung einfließen.

Im Anhang ein Musteranschreiben.

 


logo windexzessAnhang

Musterbrief/-mail zur freien Verwendung (copy/paste)

 

Betreff: Anfrage zu möglichen Planungen von Windenergieanlagen / Antrag auf Informationszugang nach SIFG / UIG / IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit ersuche ich um Auskunft darüber, ob in meinem Wohnumfeld bzw. im Gebiet [Ort / Gemarkung / Flurbezeichnung einsetzen] derzeit Planungen, Vorprüfungen oder Anfragen im Zusammenhang mit der Errichtung von Windenergieanlagen oder zugehörigen Infrastrukturmaßnahmen bestehen oder vorbereitet werden.

Insbesondere wird um Mitteilung gebeten,

  • ob bereits Standortprüfungen, Voranfragen oder Gespräche mit Projektträgern geführt wurden,

  • ob Flächen für die Nutzung von Windenergie untersucht oder vorgesehen sind,

  • ob hierzu Gutachten, Vorstudien, Planungsunterlagen oder interne Vermerke vorliegen,

  • und ob entsprechende Verfahren derzeit vorbereitet werden oder absehbar sind.

Diese Anfrage erfolgt auf Grundlage des Anspruchs auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Saarländisches Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) sowie auf Zugang zu Umweltinformationen nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Soweit Bundesbehörden betroffen sind, stützt sich das Auskunftsersuchen zudem auf § 1 Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG).

Die Übermittlung der entsprechenden Informationen oder Unterlagen wird – soweit möglich – in elektronischer Form erwartet. Sollten einzelne Informationen nicht zugänglich sein, wird um Begründung unter Angabe der einschlägigen Rechtsgrundlage gebeten. Eine Beantwortung der Anfrage wird innerhalb eines Monats nach Eingang dieses Schreibens erwartet. Sollte eine längere Bearbeitungszeit erforderlich sein, wird um entsprechende Zwischenmitteilung gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

[Name]