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Am Anfang steht das Ende – die Energiewende im Bliesgau

Am Anfang steht das Ende – die Energiewende im Bliesgau

Über Planung, Macht und Beteiligung: Wie die Energiewende vor Ort vorbereitet wird – und warum Bürger sie oft erst bemerken, wenn die entscheidenden Weichen längst gestellt sind.

- eine persönliche Betrachtung -

 

Als der Flächennutzungsplan von Blieskastel öffentlich auslag und mögliche Windenergieflächen bei Böckweiler sowie nahe dem Kettersbergerhof zeigte, begann für viele Bürger die Diskussion. Für mich begann sie dort, wo sie faktisch bereits abgeschlossen war. Denn wer die Energiewende vor Ort verstehen will, muss nicht beim Plan beginnen, sondern bei den Gesetzen, Programmen und politischen Entscheidungen, die ihn erst möglich machen. Gesetze entstehen nicht zufällig. Sie werden mit Zielen formuliert, verabschiedet und setzen anschließend den Rahmen für alles Weitere. Wenn heute Projekte dort diskutiert werden, wo sie früher kaum denkbar gewesen wären, dann liegt das daran, dass politische Entscheidungen diese Möglichkeiten geschaffen haben. Für mich beginnt die Energiewende vor Ort deshalb nicht bei der Bürgerversammlung, sondern bei der Gesetzgebung.¹

 

Auf Bundesebene wurden Ausbauziele formuliert, die Länder und Kommunen verpflichten, Flächen bereitzustellen. Gleichzeitig wurde Bürgerbeteiligung rechtlich verankert und in vielen Verfahren verpflichtend ausgestaltet.² Kommunen müssen Beteiligung ermöglichen. Doch für mich entsteht daraus ein Widerspruch: Beteiligung ist vorgeschrieben, setzt aber häufig erst ein, wenn die grundlegenden Entscheidungen längst gefallen sind. Im Saarland bekam diese politische Vorsteuerung zudem eine sehr konkrete Gestalt. Umweltminister Reinhold Jost vertrat öffentlich die Position, die energiepolitischen Ziele des Landes seien nur erreichbar, wenn Windkraft auch über Waldstandorte ermöglicht werde.³ Hier zeigt sich, wie politische Zielsetzungen nicht nur formuliert, sondern in konkrete Planungslogiken übersetzt werden – lange bevor ein Bürger überhaupt von einem Projekt erfährt.

Zu den Persönlichkeiten, die diesen Rahmen mitgeprägt haben, gehört auch die Saarländerin Simone Peter. Als frühere Vorsitzende der Grünen und Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie stand sie für eine Politik, die den Ausbau erneuerbarer Energien strategisch vorantreibt.⁴ Auf Landes- und Kommunalebene wurde dieser Kurs häufig von Grünen und SPD gemeinsam getragen. In Blieskastel zeigt sich das auch personell. Achim Jesel ist als Vorsitzender des SPD-Stadtverbands öffentlich ausgewiesen und steht damit für die lokale Verankerung einer Partei, die viele energiepolitische Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene mitgetragen hat.⁵ Doch politische Programme allein erklären nicht, wie konkrete Projekte entstehen. Entscheidend scheint mir das Wissen über Verfahren zu sein – und dieses Wissen ist ungleich verteilt.

Im Bliesgau spielt dabei die Raiffeisen-Bürger-Energiegenossenschaft Bliesgau eG eine zentrale Rolle. Sie wurde am 22. Februar 2013 in Blieskastel-Niederwürzbach gegründet und verfolgt laut eigener Darstellung Ziele wie nachhaltige Energieerzeugung, regionale Wertschöpfung, Bürgerbeteiligung und größere Unabhängigkeit von externen Energieversorgern.⁶ In öffentlich zugänglichen Dokumenten erscheinen als Mitträger unter anderem Joachim Götz, Heribert Paul, Karl-Otto Schöndorf und Günter Walle.⁷ Gerade Karl-Otto Schöndorf ist zudem als landwirtschaftlicher Betrieb vor Ort nachweisbar – ein Hinweis darauf, dass Energiewende vor Ort immer auch mit Flächen, Nutzungsrechten und Standortlogiken verbunden ist.⁸ Joachim Götz prägte die Genossenschaft über Jahre hinweg und war zugleich lange Vorsitzender des BUND Saarland. Sein Nachfolger wurde Christoph Hassel, der heute Landesvorsitzender des Verbandes ist und zugleich für die Stadt Ottweiler tätig ist.⁹ Für mich zeigt diese personelle Kontinuität, wie eng Verbandsarbeit, Verwaltung und energiepolitische Umsetzung miteinander verbunden sein können.

Auch Dieter Dorda bewegt sich in diesem Gefüge. Als Klimaschutzbeauftragter im Saarpfalz-Kreis arbeitet er an der Schnittstelle zwischen Förderpolitik, kommunaler Planung und strategischer Umsetzung.¹⁰ Eine weitere operative Ebene erkenne ich bei Dr. Hans-Henning Krämer, dessen Tätigkeiten im kommunalen Klimaschutz, im Biosphärenreservat Bliesgau und im Förderprogramm ZENAPA lokale Planung mit regionalen und europäischen Strukturen verbinden.¹¹ Auch politische Erfahrung scheint eine Rolle zu spielen. Henry Selzer, der im Hochwald weiterhin die Bürgerenergiegenossenschaft führt und zuvor Bundesschatzmeister der Grünen war, bringt Einblicke in Förderlogiken und Entscheidungsprozesse mit.¹²  Jo Leinen wiederum war Europaabgeordneter der SPD und ist heute Aufsichtsratsvorsitzender der Bürgerenergiegenossenschaft in Friedrichsthal.¹³ Wenn ich diese Akteure betrachte, erscheint es mir naheliegend, dass viele von ihnen sich aus ihren Funktionen heraus kennen oder zumindest in denselben fachlichen Kreisen bewegen. Netzwerke entstehen dabei nicht zwingend durch Absprache, sondern durch gemeinsame Arbeit.

Neben Politik und Verwaltung erkenne ich wirtschaftliche Interessen als festen Bestandteil dieses Systems. Besonders deutlich wird dies für mich am Beispiel der Beteiligungsregelungen in Blieskastel selbst. Wenn – wie in einem Vertragskontext mit der VSE vorgesehen – eine Bürgerenergiegenossenschaft nur bis zu fünf Prozent beteiligt werden kann, entsteht nach außen das Bild von Teilhabe. Da sich mit jedem weiteren Mitglied einer Genossenschaft der individuelle Gewinnanteil verringert, erscheint es ökonomisch nachvollziehbar, dass ein Interesse an möglichst breiter Beteiligung nicht im Vordergrund steht. Für mich liegt die Wahrscheinlichkeit nahe, dass Projekte von Bürgerenergiegenossenschaften häufig von einem vergleichsweise begrenzten und privilegierten Kreis getragen werden. Tatsächlich bleibt die wirtschaftliche Steuerung am Ende bei den Hauptinvestoren.¹⁴ Hinzu kommt der rechtliche Rahmen. Der Ausbau erneuerbarer Energien gilt inzwischen als überragendes öffentliches Interesse.¹⁵ Konflikte werden dadurch weniger politisch entschieden, sondern technisch – über Grenzwerte, Gutachten und Normen.

Wenn ich all diese Ebenen zusammen betrachte – politische Zielsetzungen, personelle Kontinuitäten, institutionelle Netzwerke, wirtschaftliche Interessen und rechtliche Prioritäten – erscheint mir der Flächennutzungsplan von Blieskastel nicht als Beginn einer Diskussion, sondern als deren sichtbarer Abschluss.

Für mich bleibt deshalb eine zentrale Frage:

Wenn Beteiligung vorgeschrieben ist, Entscheidungen aber vorher vorbereitet werden – wann beginnt dann echte Mitentscheidung?

Denn je länger ich mich mit der Energiewende im Bliesgau beschäftige, desto stärker habe ich den Eindruck, dass hier nicht über Projekte entschieden wird, sondern nur noch über deren Umsetzung und betroffene Menschen bleiben faktisch außen vor. Für mich wirkt diese Entwicklung nicht wie ein unbeabsichtigter Nebeneffekt, sondern wie die konsequente Umsetzung eines politisch-ideologischen Projekts, dessen Folgen nun vor Ort sichtbar werden.

 


 

Fußnoten / Quellenapparat

  1. Entwicklung EEG und Ausbauziele Bund
  2. BauGB-Beteiligungsregeln, Immissionsschutzverfahren
  3. Aussagen Umweltministerium Saarland zur Windkraft im Wald
  4. Biografie Simone Peter / BEE
  5. SPD-Struktur Saarpfalz / Stadtverband Blieskastel
  6. BEG-Gründung, Register, Zielbeschreibung
  7. Stellungnahme BEG im BMWK-Verfahren
  8. Betriebsnachweis Karl-Otto Schöndorf
  9. BUND-Struktur Saarland
  10. Klimaschutzstellen Saarpfalz-Kreis / Blieskastel
  11. ZENAPA-Programm
  12. Parteifunktion Henry Selzer
  13. Mandat Jo Leinen / BEG Friedrichsthal
  14. Beteiligungsmodelle Kommunen / Projektverträge
  15. EEG-Novelle 2023 – „überragendes öffentliches Interesse“

 


 

Anhang – Gesetzliche Entwicklung des Windenergie-Ausbaus durch die Partei Bündnis 90 / Die Grünen

 

Ebene Datum Gesetz / Initiative Inhalt in einem Satz
Bund (Reg.) 01.04.2000 EEG 2000 (Stammgesetz) Einführung der vorrangigen Netzeinspeisung und fester Vergütungssätze.
Bund (Reg.) 05.09.2002 Seeanlagen-Gesetz Rechtliche Grundlage für den Bau von Windparks auf hoher See (Offshore).
Bund (Reg.) 21.07.2004 EEG-Novelle 2004 Einführung des Referenzertragsmodells für Windkraft im Binnenland.
Bund (Opp.) 21.09.2006 Antrag Repowering-Offensive Erleichterungen für den Ersatz alter Anlagen durch moderne Turbinen.
Bund (Opp.) 26.05.2010 Antrag Netzausbau Verknüpfung von Windkraftausbau und dem Bau von Stromautobahnen.
Bund (Opp.) 30.11.2011 Entwurf Wind-an-Land-Gesetz Verpflichtung der Länder zur rechtssicheren Flächenausweisung.
Land (Reg.) 09.05.2012 Windenergieerlass (BW) Lockerung von Abständen und Öffnung von Staatsforsten in BW.
Land (Reg.) 15.12.2013 Bürgerbeteiligungsgesetz (SH) Pflicht zur finanziellen Beteiligung von Bürgern an Windparks in SH.
Bund (Opp.) 21.05.2014 Antrag gegen 10H-Regelung Vorstoß zum Verbot pauschaler Mindestabstände.
Bund (Opp.) 16.10.2019 Aktionsplan Windenergie Forderung nach 2%-Flächenvorgabe und kürzeren Klagefristen.
Bund (Opp.) 20.01.2021 Antrag Artenschutz-Standards Vereinheitlichung der Prüfung zur Beschleunigung der Genehmigungen.
Land (Reg.) 25.08.2022 Ende 1.000m-Regel (NRW) Streichung pauschaler Gebäudeabstände zur Flächenaktivierung in NRW.
Bund (Reg.) 07.07.2022 EEG 2023 (Osterpaket) Windkraft als „überragendes öffentliches Interesse“ (Rechtsvorrang).
Bund (Reg.) 28.07.2022 Wind-an-Land-Gesetz Gesetzliche 2%-Flächenpflicht für alle Bundesländer bis 2032.
Bund (Reg.) 28.07.2022 BNatSchG-Novelle Standardisierung des Artenschutzes zur Verfahrensbeschleunigung.
Bund (Reg.) 16.05.2024 Solarpaket I (Wind-Regeln) Erleichterte Genehmigung in Bestandsgebieten und beim Repowering.
Bund (Reg.) 31.01.2025 Akzeptanzgesetz Bundesweite Pflicht zur Beteiligung von Kommunen an Einnahmen.

 

 

Zentrale Argumentationslinien (Pro Ausbau)

  • Windkraft als Beitrag zur geopolitischen Unabhängigkeit
  • finanzielle Teilhabe der Kommunen
  • rechtliche Standardisierung zur Beschleunigung
  • gleichmäßige Flächenverteilung („2-Prozent-Ziel“)
  • Artenschutz auf Populationsebene statt Individualschutz
  • Repowering für höhere Effizienz bei weniger Anlagen