War der FNP in Blieskastel längst entschieden?
Dokumentengestützte Betrachtung zu Befangenheit, Vorfestlegung und Vertrauensverlust im Windenergieverfahren Blieskastel
Eine interne E-Mail aus der Stadtverwaltung Blieskastel und ein bereits vor Offenlage vorliegender Nutzungs- und Pachtvertragskomplex werfen die Frage auf, ob das FNP-Verfahren Windenergie noch ergebnisoffen geführt wurde. Der Verdacht einer Vorfestlegung verdichtet sich – und mit ihm die Frage, ob die Bürgerbeteiligung nur noch Formsache war.
Wer verstehen will, in welchem Zustand sich das Verfahren zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans Windenergie in Blieskastel befindet, muss nicht spekulieren. Die Dokumente sprechen. Und gerade deshalb ist dieser Beitrag nicht bloß ein Kommentar, sondern eine Einladung an Verwaltung, Stadtrat und Öffentlichkeit, sich anhand der offengelegten Unterlagen selbst ein Bild zu machen. Im Zentrum steht eine interne E-Mail aus dem Bau- und Planungsdezernat, in der Tobias Kohl wörtlich formuliert:
„Teile ihm doch bitte unsere Auffassung mit, bzw. wie mit seiner Anmerkung im Verfahren weiter behandelt wird, sonst schreibt er wahrscheinlich jede Woche erneut …“

Wie ist ein solcher Satz zu werten? Aus Sicht des Verfassers ist die Besorgnis der Befangenheit hier gegeben. Der Leser möge sich selbst ein Bild machen. Eine Befangenheit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass berechtigte Zweifel an einer unparteiischen und unvoreingenommenen Behandlung des Bürgeranliegens bestehen. Gerade dieser dokumentierte Vorgang ist geeignet, tiefgreifendes Misstrauen gegen eine unvoreingenommene Behandlung des Bürgeranliegens zu begründen. Denn der Fokus liegt hier ersichtlich nicht allein auf der sachlichen Prüfung des Vorbringens, sondern zugleich auf der Erwartung, weiteren Schriftverkehr zu vermeiden. Dort, wo das fortgesetzte Vorbringen eines Bürgers nicht mehr als legitimer Bestandteil eines rechtsstaatlichen Beteiligungsverfahrens erscheint, sondern sprachlich bereits in die Nähe einer Belastung des Verwaltungsablaufs gerückt wird, beginnt ein tiefgreifender Vertrauensverlust.
Hinzu tritt ein weiterer, in seiner Tragweite noch schwerwiegenderer Komplex: die Frage einer möglichen Vorfestlegung des Verfahrens. Sollte sich anhand des windexzess vorliegenden Nutzungs- beziehungsweise Pachtvertrags bestätigen, dass wesentliche Parameter der Flächennutzung, der Standortlogik oder projektbezogener Abstimmungen bereits vor Abschluss der Bürgerbeteiligung konkretisiert oder gar vorgezeichnet waren, verdichtet sich der Verdacht, dass das Verfahren nicht mehr ergebnisoffen geführt wurde. Ein solcher dokumentierter Vorlauf ließe den Schluss zumindest als naheliegend erscheinen, dass die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit einem bereits vorbereiteten planerischen Ergebnis lediglich noch nachgelagert wurde. Gerade an diesem Punkt richtet sich der Blick nicht mehr allein auf einzelne Schreiben, sondern auf das Verfahren als Ganzes.
Ergänzend hierzu ist ein weiterer Umstand von erheblicher Relevanz in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen. Windexzess liegt ein bereits vor der Offenlage vom 30.01.2026 bis 15.03.2026 vorhandener Nutzungs- beziehungsweise Pachtvertragskomplex im Zusammenhang mit geplanten Windenergieanlagen vor, in dem Standortlogik, Flächenbezug und projektbezogene Nutzungsparameter bereits konkret angelegt sind. Hinzu kommt, dass der Stadt nach dokumentierter Aktenlage bereits am 14.01.2026, mithin noch vor Beginn der Offenlage, ein konkretes Windparkprojekt vorgestellt wurde. Sollte sich dieser zeitliche Ablauf mit dem vorliegenden Nutzungsvertrag und den später im Verfahren ausgewiesenen Flächenzuschnitten decken, verstärkt sich der Eindruck, dass wesentliche planerische Weichen bereits vor der eigentlichen Bürgerbeteiligung gestellt waren.
Dieser Beitrag richtet sich daher ausdrücklich auch an den Stadtrat der Stadt Blieskastel. Denn die hier dokumentierten Zustände betreffen nicht nur einen einzelnen Schriftwechsel. Sie betreffen die Frage, wie Verwaltung in einem hochsensiblen Planverfahren mit Bürgerrechten, Einwendungen und dokumentierter Kritik umgeht. Wer politische Verantwortung für dieses Verfahren trägt, sollte diese Dokumente lesen. Wer administrative Verantwortung trägt, sollte sich an ihnen messen lassen. Und wer sich als Bürger ein eigenes Bild machen möchte, findet auf windexzess die vollständige dokumentengestützte Analyse. Die eigentliche Frage lautet daher nicht mehr, ob Kritik geäußert wird. Die eigentliche Frage lautet, was diese Kritik über den Zustand von Verwaltung und Verfahren in Blieskastel sichtbar macht. Wo das Vertrauen in die Offenheit und Unvoreingenommenheit der Verfahrensführung verloren geht, verliert ein Verfahren einen wesentlichen Teil seiner demokratischen Legitimation.
Eine Heilungsoption für die Stadt liegt gleichwohl auf der Hand. Sollte sich der dokumentierte Vertrauensverlust weiter verfestigen und sollten Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Verfahrens sowie an einer möglichen Vorfestlegung nicht ausgeräumt werden können, wäre die konsequenteste und zugleich rechtlich wie politisch sauberste Reaktion, die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans in ihrer jetzigen Form aufzugeben.
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